Die Kfz-Haftpflicht Versicherung
begleicht nicht den eigenen Schaden am Fahrzeug, sondern zahlt die Schäden die
aufgrund eines Verkehrsunfalls entstanden sind.
Folgende Schäden werden in der Regel von der Versicherung übernommen :
Reperatur am anderen Fahrzeug
Reperatur an beschädigten Objekten
Schmerzensgeld oder Heilungskosten bei Personenschäden
Renten bei Invalidität
Bei jedem Versicherungsvertrag gibt es eine so genannte Deckungssumme. Das ist der maximale Betrag für
den die jeweilige Versicherung gerade steht. Falls dieser Betrag überstiegen wird, so muss der Versicherte
für die jeweilige Summe selbst aufkommen.
Bei Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift am Steuer, sowie bei abgefahrenen Autoreifen ist der
Versicherer leistungsfrei.