Verlust und Diebstahl der Kennzeichen
Anzeige machen
Bei dem Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist unverzüglich bei der Polizei
eine Verlust oder Diebstahlsanzeige zu machen.
Es darf für die Dauer von max. einer Woche eine Ersatztafel verwendet werden. Nach dieser
Frist muss ein Überstellungskennzeichen beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
für die Zuweisung eines neuen Kennzeichens
Verlust oder Diebstahlsanzeige
amtlicher Lichtbildausweis
Typenschein / Bestätigung für die Zulassung
Das Prüfgutachten
Zulassungsbescheinigung
Vollmacht falls das Kennzeichen nicht persönlich beantragt wird
Kosten
Begutachtungsplakette : 1,45 €
Kennzeichengebühren nach Fahrzeug Art (z.b. Auto 18 € )
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